AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermittlung ausländischer Pflegefachkräfte
gemäß den Grundsätzen des
RAL Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Sohecais GmbH(nachfolgend „Vermittlerin“) und den auftraggebenden Arbeitgebern im Bereich der Pflege in Deutschland.
(2) Die Vermittlung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Qualitäts- und Fairnessgrundsätze des RAL Gütezeichens Faire Anwerbung Pflege Deutschland.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Gegenstand der Vermittlungsleistung
(1) Gegenstand ist die faire, transparente und nachhaltige Vermittlung von qualifizierten ausländischen Pflegefachkräften oder Pflegehilfskräften an Arbeitgeber in Deutschland.
(2) Die Vermittlungsleistung umfasst insbesondere:
- Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten
- Information und Beratung der angeworbenen Personen
- Unterstützung bei Anerkennungs-, Visa- und Einreiseverfahren
- Koordination zwischen Pflegekraft, Arbeitgeber und Behörden
(3) Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung oder Anerkennung besteht nicht.
§ 3 Grundsatz der kostenfreien Anwerbung für Pflegekräfte
(1) Die Vermittlerin erhebt keinerlei Vermittlungs-, Beratungs- oder Rekrutierungsgebühren von den angeworbenen Pflegekräften.
(2) Pflegekräfte werden weder direkt noch indirekt mit Kosten belastet, die mit der Anwerbung oder Vermittlung zusammenhängen.
(3) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, diesen Grundsatz ebenfalls einzuhalten und keine unzulässigen Kosten auf die Pflegekräfte zu übertragen.
§ 4 Transparenz und Information
(1) Die Vermittlerin stellt sicher, dass die angeworbenen Personen vor, während und nach der Anwerbung umfassend und verständlich informiert werden, insbesondere über:
- Arbeitsbedingungen und Vergütung
- Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer in Deutschland
- Aufenthalts- und Anerkennungsverfahren
- Ansprechpartner und Beschwerdemöglichkeiten
(2) Alle wesentlichen Schritte des Anwerbungsprozesses werden schriftlich dokumentiert und den Pflegekräften zugänglich gemacht.
§ 5 Pflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber verpflichtet sich:
- einen rechtskonformen Arbeitsvertrag anzubieten
- gleiche Arbeitsbedingungen wie für vergleichbare deutsche Beschäftigte zu gewährleisten
- den gesetzlichen Mindestlohn bzw. tarifliche Regelungen einzuhalten
(2) Der Arbeitgeber darf keine Vertragsklauseln verwenden, die:
- übermäßige Vertragsstrafen enthalten
- Rückzahlungspflichten für Vermittlungskosten vorsehen
- die berufliche Mobilität unzulässig einschränken
§ 6 Integration, Sprachförderung und Einarbeitung
- Der Arbeitgeber verpflichtet sich , geeignete Maßnahmen und Instrumente zur betrieblichen und sozialen Integration, zur Sprachförderung sowie zur Begleitung bei der Einarbeitung der vermittelten Pflegekräfte vorzuhalten.
- Diese Maßnahmen und Instrumente müssen
- schriftlich vorliegen und
- adressatengerecht aufbereitet sein, sodass die Pflegekräfte die Inhalte verständlich nutzen können.
- Die Vermittlerin stellt sicher, dass sie bei der Auswahl der Arbeitgeber darauf achtet, dass die genannten Maßnahmen vorhanden und umsetzbar sind, und informiert die Pflegekräfte über Art und Umfang dieser Angebote.
§ 7 Anerkennung und Qualifikation
(1) Die Vermittlerin unterstützt die Pflegekräfte bei der Anerkennung ihrer Berufsqualifikation, z. B. durch:
- Beratung zu Anerkennungswegen
- Unterstützung bei der ZAB-DAB-Auskunft oder Gleichwertigkeitsverfahren
(2) Die endgültige Entscheidung über Anerkennung oder Erlaubnis zur Berufsausübung liegt bei den zuständigen Behörden.
§ 8 Beratung und Betreuung
(1) Die Vermittlerin gewährleistet eine kontinuierliche Beratung der Pflegekräfte, insbesondere zu:
- arbeitsrechtlichen
- aufenthaltsrechtlichen
- sozialen und integrationsbezogenen Fragen
(2) Die Beratung erfolgt diskriminierungsfrei, unabhängig und im Interesse der angeworbenen Person.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO).
(2) Daten der Pflegekräfte werden nur mit deren Einwilligung und ausschließlich für Zwecke der Vermittlung und Integration verwendet.
§ 10 Haftung
(1) Die Vermittlerin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
(2) Eine Haftung für Entscheidungen von Behörden oder Arbeitgebern ist ausgeschlossen.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vermittlungsvertrag endet mit Abschluss der Vermittlungsleistung oder durch Kündigung.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Einhaltung des RAL Gütezeichens
(1) Die Vermittlerin verpflichtet sich zur fortlaufenden Einhaltung der Anforderungen des RAL Gütezeichens Faire Anwerbung Pflege Deutschland.
(2) Der Arbeitgeber erkennt diese Grundsätze ausdrücklich an und unterstützt deren Umsetzung.
(3) Die Grundsatzerklärung zur fairen Anwerbung (s. Webseite www.sohecais.de) ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen.
(4) Der Vermittler kann die Einhaltung der AGB und der Grundsatzerklärung stichprobenartig oder bei Hinweisen auf Verstöße prüfen.
(5) Kündigung:
Bei wiederholter oder schwerwiegender Missachtung der AGB oder Grundsatzerklärung kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Vor der Kündigung erfolgt, soweit möglich, eine schriftliche Abmahnung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Vermittlerin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.